Privatisierungen sind in kapitalistischen Staaten eine hoheitliche Technik zur Änderung von Eigentumsverhältnissen. Betriebe, die als staatliches Eigentum und in staatlicher Regie geführt werden, werden in Aktiengesellschaften umgewandelt. Sie werden so in Mittel privater Reichtumsvermehrung verwandelt. Die Existenz von nicht wenigen Staatsbetrieben beweist, daß die politischen Agenten der Marktwirtschaft ganz und gar nicht auf dem Standpunkt stehen, der „Markt“, die konkurrierenden privaten Geschäftsberechnungen, erledigte schon alle nationalen Wachstumserfordernisse. Kapitalistische Staaten kümmern sich selber hoheitlich um die Sicherung von Grundlagen allen Handels und Wandels – Infrastruktur, Grundversorgung mit Energie, Kommunikationswesen usw. –; sie sorgen auch selber für den Aufbau und Erhalt national bedeutsamer Großbetriebe und Branchen. Überall dort, wo der private Geschäftssinn mit dem politischen Anliegen kollidiert, über ein umfassendes Geschäftsleben in den eigenen Grenzen und über sie hinaus zu gebieten, schwingt sich der oberste Souverän vom Garanten zum Betreiber von Produktions- und Dienstleistungsbetrieben auf. Gelegenheiten dafür bieten sich genügend: Manche allgemeine Bedingung eines nationalen Geschäftslebens erfordert bei ihrem Aufbau oder Betrieb eine Kapitalgröße und Kapitalbindung aufgrund der langen Umschlagszeit – ideologisch: eine Risikobereitschaft – die die Fähigkeit und den guten Willen der versammelten privaten Anleger übersteigt und daher auch vom Staat ihrer Entscheidung nicht anheimgestellt wird. Wo eine profitable Erledigung solcher erforderlicher Dienste erst gar nicht in Sicht oder nur auf Kosten ihrer allgemeinheitsdienlichen Ausführung denkbar ist, da verlangt „die Wirtschaft“ nach dem Staat, und dieser nimmt die Sache selber in die Hand. Wo Grundlagenindustrien, bevorzugte „Wachstums“branchen, aber auch andere für unverzichtbar angesehene Ressourcen und bedeutsame Teile einer nationalen Wirtschaft im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig sind, da entzieht sie der Staat nicht selten dem ruinösen Vergleich, indem er sie selber betreibt. Und dort, wo wie bei der Rüstungsindustrie ganze Bereiche sowieso rein von staatlichen Aufträgen leben, kümmert er sich darum, daß solche unverzichtbaren „High-tech“-Produktionsstätten im Zweifelsfall als öffentliche Anstalten zustandekommen, damit sie ausreichend vorhanden sind.